Abanto Yoga & more

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Andrea Geyer - Abanto-Yoga
Gültig ab 01.01.2022

Das Einzelunternehmen „Abanto-Yoga.“ (Andrea Geyer) in weiterer Folge Abanto-Yoga genannt – erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Angebot / Vertragsgegenstand / Gültigkeit
a) Abanto-Yoga bietet Gruppenkurse, Workshops, Specials und Einzeltrainings im Präsenz- oder Online-Format an, die von der Verantwortlichen Andrea Geyer selbst abgehalten werden.
b) Die Anmeldung für Angebote von Abanto-Yoga muss rechtzeitig über das Kontaktformular auf der Webseite von Abanto-Yoga oder schriftlich (z..B. per email) unter Angabe des Vor- und Zunamens samt vollständiger Adresse des Wohnsitzes der anzumeldenden Person und unter Zustimmung der AGB und Datenschutzbestimmungen erfolgen, womit ein rechtsgültiger Kaufvertrag des gebuchten Angebots wirksam wird. Nachfolgend erhält die anmeldende Person eine Bestellbestätigung. Abanto-Yoga verschickt danach innerhalb von 5 Werktagen eine Anmeldebestätigung/Rechnung an die bei Bestellung angegebene E-Mail-Adresse, die zur Teilnahme berechtigt.
c) Kurs-Mehrfachkarten (z.B. 3er- oder 5er-Karten) sind nur innerhalb des gebuchten Kurszeitraums gültig. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach der angegebenen Kurslaufzeit und können nicht ausgezahlt werden. Kurs-Mehrfachkarten und sonstige Veranstaltungen sind generell unabhängig von der eingesetzten Lehrkraft.

§ 2 Übertragbarkeit von Einheiten und Veranstaltungen / Kurseinheiten-Tausch („Switch“)
a) Einheiten von Kurs-Mehrfachkarten sind innerhalb des gebuchten Kurszeitraums auf andere geeignete Personen übertragbar, d.h. dass nach Absprache mit Abanto-Yoga eine Ersatzperson anstelle der angemeldeten Person teilnehmen darf. Ebenso können bereits gebuchte sonstige Veranstaltungen auf andere Personen unter Beibehaltung der entsprechenden Termine nach Absprache mit Abanto-Yoga übertragen werden.
b) Einzelne Einheiten von Kurs-Mehrfachkarten können nach Absprache mit Abanto-Yoga innerhalb des gebuchten Kurszeitraums gegen gleichwertige Kurs-Einheiten (gleich lange oder kürzere Kurseinheit) getauscht werden. Das Switchen ist kostenfrei. Aufgrund beschränkter Kapazitäten kann ein Switch in die gewünschte Kurs-Einheit nicht garantiert werden. Ein Switch in ein Special ist nicht möglich.

§ 3 (Nicht-) Zustandekommen einer Veranstaltung
a) Kurse und sonstige Veranstaltungen kommen ab der auf der Webseite von Abanto-Yoga entsprechend angegebenen Mindestteilnehmendenzahl der Veranstaltung zustande. Kommt keine Rückmeldung seitens der Kursleitung, findet die Veranstaltung statt.
b) Bei Nichterreichen kann eine Veranstaltung entfallen. Bereits Angemeldete werden darüber per E-Mail informiert. In Abstimmung mit den Betroffenen wird eine kostenlose Ersatzbuchung für eine entsprechende alternative Veranstaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeboten. Gebühren werden im Falle einer Ersatzbuchung verrechnet. Sollte ein Ersatztermin von Betroffenen nicht gewünscht sein, werden bereits entrichteten Beträge gutgeschrieben  oder rückerstattet.

§ 4 Abmeldung / Nichtteilnahme
a) Nach Bestellung/Buchung/Beauftragung eines Kurses oder einer sonstigen Veranstaltung besteht ein generelles Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Rücktritts/des Stornierungseingangs bei Abanto-Yoga.
 Bei Abmeldungen bis 8 Tage vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn wird die entsprechende Veranstaltungsgebühr vollständig zurückerstattet.
 Bei Abmeldungen/Rücktritt/Absage von einem Kurs/einer Veranstaltung/eines Auftrags im Zeitraum von 7-3 Tagen vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn werden 50% des Betrages einbehalten. Bei Abmeldungen/Rücktritt/Absage im Zeitraum unter 3 Tagen vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn verbleibt die gesamte Gebühr bei Abanto-Yoga. Die Benennung einer ersatzweise teilnehmenden Person ist möglich und gewünscht.
Bei Einzelvereinbarung von Terminen im Falle von Einzeltrainings ist eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erforderlich. Erfolgt die Absage später, wird die Einheit regulär ohne Abzüge in Rechnung gestellt.
b) Nicht wahrgenommene Kurse, Kurseinheiten und sonstige Veranstaltungen können nicht ausbezahlt werden. Ein Übertrag auf folgende Kurszeiträume ist ebenfalls nicht möglich. Auch bei Versäumnis oder anderweitiger Nichtteilnahme an gebuchten Veranstaltungen ist ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr bzw. der Veranstaltungsgebühr oder Teilen davon ausgeschlossen.

§ 5 Veranstaltungsorte / Online-Angebote
a) Kurse und sonstige Veranstaltungen finden in eigens dafür angemieteten Räumlichkeiten ab der für die Veranstaltung entsprechend angegebenen Mindestteilnehmendenzahl (siehe § 3.) statt. Die entsprechenden Veranstaltungsadressen finden sich beim jeweiligen Angebot auf der Webseite von Abanto-Yoga und auf der Rechnung.
b) Online-Veranstaltungen finden via Zoom-Meeting oder ähnlicher Plattformen statt. Vor Beginn bekommen Teilnehmende eine E-Mail mit den Zugangsdaten zum Meeting über die bei Bestellung angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt. Teilnehmende sollten, müssen aber nicht, ihre Kamera einschalten; nur so können ggfs. Übungsalternativen gegeben oder Korrekturen beim Training erfolgen. Bei eingeschalteter Kamera sind Teilnehmende u.U. für alle anderen sich im Meeting befindende Personen sichtbar.
Im Falle des Versagens der Stromversorgung, des Internets oder sonstiger Technik seitens Abanto-Yoga wird der entrichtete Betrag gutgeschrieben (Einzweckgutschein inkl. 19% MwSt. im Sinne von § 3 Abs. 13 bis 15 UStG.) oder nach Absprache mit Abanto-Yoga mit einer Ersatzbuchung verrechnet. Sollte keiner der o.g. Ersatzleistungen von betroffenen Teilnehmenden gewünscht sein, können bereits entrichteten Gebühren rückerstattet werden.
Die Weitergabe von Zugangsdaten zu Online-Meetings  an Dritte ist untersagt.
c) Es ist untersagt, Aufnahmen jeglicher Art von Präsenz- oder Online-Veranstaltungen anzufertigen, soweit nicht eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch Abanto-Yoga erfolgt ist.

§ 6 Kurs- und Veranstaltungszeiten / Mögliche Änderungen des Angebots
a) Kurs- und andere Veranstaltungszeiten von Abanto-Yoga werden auf der Webseite von Abanto-Yoga veröffentlicht und laufend aktualisiert.
b) Abanto-Yoga behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen (z.B. bei Krankheit, Unfall, gesetzlichen Bestimmungen o.ä.) Änderungen wie Verschiebungen von Veranstaltungen auf andere Termine oder Orte oder der Einstellung von Vertreter*innen für die Kurs-/Veranstaltungsleitung vorzunehmen. Über entsprechende Änderungen werden Teilnehmenden über E-Mail, Webseite,  und ggfs. andere Medien informiert.
Bei Ausfall des Trainingsbetriebes aus Gründen, die Abanto-Yoga nicht zu vertreten hat, besteht kein über die Beitragsrückzahlung hinausgehender Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadenersatz.

§ 7 Haftung
a) Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen von Teilnehmenden, insbesondere von Kleidung, Wertgegenständen und Geld übernimmt Abanto-Yoga keine Haftung.
b) Schäden, die Teilnehmende an Materialien oder von Abanto-Yoga angemieteten Räumlichkeiten verursachen, sind von diesen zu ersetzen.
c) Jede teilnehmende Person ist für ihren gesundheitlichen Zustand sowie für ihre körperliche Belastung selbst verantwortlich; die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Eine Teilnahme am Kurs- und Veranstaltungsangebot sollte nur bei entsprechend guter Gesundheit erfolgen.
Über mögliche Einschränkungen ist die Kurs-/Veranstaltungsleitung ausdrücklich vor Veranstaltungsbeginn zu unterrichten.
Speziell bei FeetUp-Kursen geltende Kontraindikationen sind zu beachten und im Zweifel mit dem behandelnden Arzt zu besprechen. Abanto-Yoga ist vor der Teilnahme diesbezüglich zu informieren!
Spezielle Kontraindikationen/Teilnahmeeinschränkungen für FeetUp-Umkehrhaltungen sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Nicht eingestellter Bluthochdruck; Herzprobleme; Augen- und Ohrendruckerkrankungen; Netzhautprobleme; Gefäßerkrankungen; Erkrankungen des Schulterbereichs; akute Sinusitis; generell Erkrankungen bei denen es problematisch ist, wenn der Druck und die Durchblutung im Kopfbereich erhöht sind; Schwangerschaft

Im eigenen Interesse empfiehlt Abanto-Yoga, dass die Teilnahmeabsicht insbesondere bei speziellen gesundheitlichen Besonderheiten wie körperlichen Gebrechen, vorangegangenen Operationen, Schwangerschaft, Bandscheibenvorfälle, Osteoporose, Erkrankungen des Gefäßsystems etc. vor der Teilnahme an Veranstaltungen mit behandelnden Ärzt*innen, Physiotherapeut*innen o.ä. und Abanto-Yoga besprochen wird.

Teilnehmende Personen führen alle Übungen in Eigenverantwortung aus. Des Weiteren werden Teilnehmende angehalten, Übungen, die zu schwierig erscheinen, auszulassen oder um eine Modifikation durch die Kursleitung zu erbitten. Für gesundheitliche Schäden durch unsachgemäße Gerätebenutzung wird keine Haftung übernommen.

§ 8 Urheberrechte / Drittnutzung
a) Es wird darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht bzw. die ausschließlichen Nutzungsrechte sämtlicher Kursmaterialien, Skripte, Aufnahmen und Veröffentlichungen bei Abanto-Yoga liegen, soweit nicht anders kommuniziert.
b) Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe o.g. Materialien und Aufnahmen an Dritte ist untersagt bzw. bedarf ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch Abanto-Yoga

§ 9 Datenschutz / Gerichtstand / Nichtigkeitsklausel
a) Abanto-Yoga ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Mitglieds gemäß §§ 20, 28 BDSG zur Abwicklung des Vertrags zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Vertragsrelevante Änderungen wie Anschrift, Name, usw. sind seitens der Kund*innen unverzüglich mitzuteilen. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 
b) Es gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist der Sitz von Abanto-Yoga in Bingen.
c) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung, die der am nächsten kommt, die die Vertragspartner*innen vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.